Deutsch:
Sonderabzeichen
für Fallschirmspringer der
Bundeswehr
Voraussetzungen:
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Stufe I, Bronze: Besitz eines Militärfallschirmspringerscheins und fünf Fallschirmsprünge aus Luftfahrzeugen mit Zulassung zum Absetzen von Fallschirmspringern.
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Stufe II, Silber: Wie Stufe I, jedoch 20 Fallschirmsprünge aus Luftfahrzeugen mit Zulassung zum Absetzen von Fallschirmspringern.
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Stufe III, Gold: Wie Stufe I, jedoch 50 Fallschirmsprünge aus Luftfahrzeugen mit Zulassung zum Absetzen von Fallschirmspringern.
Anmerkung:
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Als Flugstunden angerechnet wird die gesamte Flugzeit als Luftfahrzeugbesatzungsangehörige einschließlich der Ausbildung.
Ausführung:
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Stilisierter Fallschirm mit Eichenlaubumrandung in Doppelschwinge mit unterem Federkranz, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.